Grundsteuerreform.
(01)Berechnung
So wird die Grundsteuer berechnet
Das dreistufige Berechnungsverfahren wird unverändert angewendet: Die neuen Grundsteuerwerte werden mit der Steuermesszahl multipliziert, auf den Steuermessbetrag wendet die Kommune ihren Hebesatz an.
(02)Unterstützung
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professionelle Hilfe.
Lassen Sie die Feststellungserklärungen für Ihren Grundbesitz durch unser Team erledigen. Wir kennen das komplexe Regelwerk und berücksichtigen die unterschiedlichen Bundes- bzw. Ländermodelle.
Sie sind noch kein Mandant unserer Steuerberatungskanzlei? Kein Problem. Wir sind gerne für Sie da!
(03)FAQ
Häufige Fragen
zur Grundsteuer.
Bund und Länder versprechen den Steuerpflichtigen eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform. Zum Ausgleich des Ansatzes der höheren Grundbesitzwerte wurden die Steuermesszahlen herabgesetzt.
Wir unterstützen unsere Mandanten und erstellen die Feststellungserklärungen unter Beachtung aller erforderlichen Angaben und Fristen. Sie sind noch kein Mandant unserer Steuerberatungskanzlei? Kein Problem. Unser Steuerberater-Team übernimmt gerne auch Ihre Feststellungserklärung. Sprechen Sie uns an!
Das Grundsteuergesetz stellt die gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer dar. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer auf inländische Grundstücke, darunter fallen u. a. Wohnungseigentum, Ein-, Zweifamilienhäuser oder Teileigentum, und Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben.
Das bisherige System der Feststellungsarten mit Hauptfeststellung, Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung wurde beibehalten. Wie bisher müssen die Grundsteuerwerte im Zeitabstand von sieben Jahren neu festgestellt werden. 2022 waren alle Immobilieneigentümer zur Abgabe einer Feststellungserklärung zur Grundsteuerermittlung verpflichtet.
Die Grundsteuerart A regelt die Besteuerung von Nutzflächen in der Land- und Forstwirtschaft, in der Grundsteuerart B wird jede Art von Grund und Boden besteuert und mit der wieder eingeführten Grundsteuerart C (Baulandsteuer) werden baureife Grundstücke mit einem besonderen Hebesatz besteuert.
Immobilieneigentümer von inländischen Grundstücken, darunter fallen u. a. Wohnungseigentum, Ein-, Zweifamilienhäuser oder Teileigentum, müssen eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Auch Erbbauberechtigte sind abgabepflichtig.
Die Feststellungsbescheide über die neuen Grundsteuerwerte ergehen erstmalig ab dem 1.1.2025.
Das neue Grundsteuerrecht ist am 1.1.2025 in Kraft getreten. Die Umsetzung des Gesetzespakets begann bereits 2022 mit der Aufforderung an die Grundstückseigentümer zur Abgabe von Feststellungserklärungen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022.
Grundbesitzwert × Steuermesszahl = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer. Das dreistufige Berechnungsverfahren wird unverändert angewendet: Die neuen Grundsteuerwerte werden mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Auf den so errechneten Steuermessbetrag wendet die jeweilige Kommune ihren Hebesatz an und legt die Grundsteuer fest.
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